Die Finanzierung
Das betriebliche Gesundheitsbudget wird aus dem steuerfreien Sachlohn bis max. 44.-€ monatlich finanziert.
Mit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7.6.2018 im Bundessteuerblatt und dem vorliegenden Gesetzesentwurf vom 30.7.2019 schafft die Bundesregierung die lange ersehnte Rechtssicherheit für Sachlohnbesteuerung.
Bekanntlich hatte der BFH am 7.6.2018 (VI R 13/16) entschieden, dass Sachlohn (und nicht Barlohn) anzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelung von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann. Schließt also der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen (bKV) ab und zahlt er die monatlichen Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen, liegt nach Ansicht des BFH Sachlohn vor. Für Sachbezüge gilt die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von EUR 44 pro Monat, so dass die Beitragszahlungen steuerfrei sind, wenn die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.